Abrechnung/Honorar


Im Rahmen der Erstellung Ihres individuellen Behandlungsplanes bespreche ich mit Ihnen die Kosten, die zu erwarten sind.

Hinweise für Privatversicherte
Ob und ggf. in welcher Höhe Ihre private Krankenversicherung bzw. Zusatzversicherung Kosten übernimmt, richtet sich nach dem abgeschlossenen Vertrag. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Versicherung.

Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass Privatkassen für Beihilfe oder Zusatzversicherungen unterschiedliche Tarife haben und manchmal nur den GebüH-Mindestbetrag erstatten und es so zu einem Eigenbeitrag Ihrerseits kommen kann.

Für die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse bzw. Beihilfestelle erhalten Sie von mir eine entsprechende Rechnung nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).

Bitte beachten Sie, dass ich nicht direkt mit der jeweiligen Versicherung abrechnen kann. Unabhängig von der Erstattung Ihrer Krankenkasse, ist der entstandene Rechnungsbetrag in voller Höhe an mich zu begleichen.

Hinweise für gesetzlich Versicherte
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erstattet leider keine Behandlungen des Heilpraktikers, da diese nicht im Leistungsspektrum enthalten sind. Hier gibt es die Möglichkeit eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker abzuschließen. Es gibt Tarife, die eine Heilpraktikerbehandlung bis zu einem gewissen Prozentsatz erstatten.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Behandlungskosten ab einer gewissen Höhe steuermindernd geltend zu machen. Informationen darüber erhalten Sie von Ihrem Steuerberater. Als Richtwert können Sie von 60,00 Euro pro einstündiger Behandlungsdauer ausgehen.

Das Behandlungshonorar wird nach jeder Behandlung bar fällig. In Ausnahmefällen erstelle ich eine Sammelrechnung.

Zusätzlich sind verordnete Medikamente von Ihnen zu bezahlen oder ggf. Laborrechnungen.

»Die besten Dinge im Leben sind nicht die, die man für Geld bekommt.«